Die Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner steht im Zentrum
Im Zentrum unserer Betreuung und Pflege stehen die Sichtweise und die Biografie der Bewohnerinnen und Bewohner. Sie sind bei Entscheidungen aktiv mit einzubeziehen. Ihre Befindlichkeit und der Gesundheitszustand wie auch die Wahrnehmung der Tagesform sowie der physischen und psychischen Verfassung sind zu berücksichtigen. Die Persönlichkeit des Einzelnen soll zum Tragen kommen. Bewohnerinnen und Bewohner werden durch Mitarbeitende animiert und stimuliert, ihr Leben aktiv zu gestalten und soziale Kontakte zu pflegen.
Der mutmassliche Wille der Bewohnerinnen und Bewohner ist immer wegweisend. Sie dürfen auch Angebote ablehnen. Wer ihren Willen im Bedarfsfall vertritt, ist entweder in einer Patientenverfügung oder einem Vorsorgeauftrag geregelt. Sollte keines der Dokumente vorliegen, ist die gesetzliche Vertretung gemäss der vom Erwachsenenschutzrecht festgelegten Reihenfolge (Art. 378 ZGB) geregelt. Wir achten die sexuelle, kulturelle und spirituelle Orientierung der Bewohnerin oder des Bewohners und stehen ihr wertfrei gegenüber.